Catch and Release, was ist das?
Ich habe mein Blogthema „Lebensmaxime Catch and Release“ genannt und ich schreibe hier und schreibe und schreibe. Doch was ist mit all denen, die nicht wissen, worum es hier geht? All jenen ist dieser kurze Beitrag gewidmet.
Als ich früher ans Wasser zum Fischen gefahren bin, hatte ich immer ein großes scharfes Messer mit an Bord. Alles , was sich am Haken verirrte, wurde sofort und blutrünstig abgeschlachtet, zumindest beschreibe ich es von meinem heutigen Standpunkt aus so. Natürlich hatte ich immer das gesetzliche Mindestmaß im Auge. Wenn ich daran denke, wieviele Filetstücken von Amurkarpfen im Tiefkühler vergammelt sind, OH GOTT, OH GOTT….
Ich fühle mich viel wohler, wenn ich meine Fische nach dem Prinzip Catch and Release behandele. Auch wenn ich mich damit jedesmal strafbar mache. Armes Deutschland.
PS:Ich hab mich köstlich „streiten “ dürfen auf XXL-Angeln.de Aber zum Schluß waren wir doch alle nur Menschen und Zeichens unserer Person Angler!
Was machst du mit deinen Fischen?
am 7. Dezember 2008 um 22:04 Uhr
am 9. Dezember 2008 um 13:09 Uhr
am 9. Dezember 2008 um 20:31 Uhr
Wie ist denn das jetzt gemeint?
gruß….
am 18. Dezember 2008 um 23:30 Uhr
Und wie ich das so mache seht ihr: http://www.obendorfer.at/blog/2007/09/26/howto-vom-fisch-zum-filet/
lg
Franz
am 18. Dezember 2008 um 23:36 Uhr
am 7. September 2010 um 12:02 Uhr
das Problem besteht doch nicht darin, dass geangelte Fische zurückgesetzt werden, sondern dass generell ohne Entnahme- und Verwertungsabsicht geangelt wird bzw. gezielt Fische (Art/Größe; z.B. Großkarpfen) beangelt werden, bei denen eine Verwertung und damit Entnahme nicht in Frage kommt.
Letztlich halte ich es auch für inkonsequent, einerseits mit dem Respekt vor dem Tier als Argument gegen die Tötung zu kommen, gleichzeitig aber eine Beeinträchtigung des Tiers zum Drillvergnügen und ein paar Fotos als akzeptabel anzusehen. Vollständig durchgezogen würde die einzig logische Folge sein, dass die Fische gar nicht erst beangelt werden.
Es ist also nicht dagegen einzuwenden, auch grundsätzlich entnahmefähige Fische wieder zurückzusetzen, sofern im Prinzip geangelt wird, um etwas für die Pfanne zu fangen und somit auch ein vernünftiger Grund dafür besteht.
am 22. September 2010 um 00:04 Uhr
am 22. September 2010 um 12:01 Uhr
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Du befürwortest also, Tieren ohne vernünftigen Grund (Spaß am Drill, Fangfoto etc. sind keine vernünftigen Gründe) vermeidbaren Schaden zuzufügen?
Wie gesagt, das Problem ist nicht das Zurücksetzen entnahmefähiger Fische, das ist sogar erlaubt bzw. erforderlich, sondern deren vorsätzlicher Fang, mit der vorgefassten Entscheidung, vom Aneignungsrecht und der folgenden sinnvollen Verwertung keinen Gebrauch zu machen. Es fehlt somit vorsätzlich der vernünftige Grund, dem Fisch Schaden zuzufügen (Schmerzen und Leiden ganz außen vor gelassen, da nicht hinreichend geklärt).
am 15. Januar 2012 um 15:20 Uhr